Leistungen

Die HoefA GmbH unterstützt Sie

Ich habe inzwischen mehrmals die Leistungen der Hoefa GmbH in Anspruch genommen und möchte mich für die stets schnelle Bearbeitung, top Beratung sowie das freundliche und kompetente Auftreten sämtlicher Ansprechpartner bedanken. - Dipl. Ing. Manfred Hoffmann, Freier Architekt, Amtzell
Bild von einem Geldschein in der Hand

Die Leistungen der Hoefa GmbH

Die Hoefa hilft Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber Bauherren und Auftraggebern. Um das Risiko von For­derungsausfällen möglichst gering zu halten, sollten frühzeitig Bonitätsauskünfte eingeholt werden. Darüberhinaus empfiehlt es sich, schriftliche Verträge abzuschließen. Wer sich das Forderungsmanagement ersparen will, kann die Hoefa sowohl mit der Erstellung prüffähiger Abschlags- und Schlussrechnungen als auch mit dem Einzug der Forderung beauftragen. Fehlen die finanziellen Möglichkeiten, einen Gerichtsprozess zu führen, vermittelt die Hoefa auch Prozesskostenfinanzierung.

Unsere Leistungen im Überblick

Die Hoefa bietet Ihnen ein breites Leistungsspektrum: von der Einwohnermeldeamtsauskunft / HRB-Auskunft über die Erstellung prüffähiger Rechnungen bis hin zur Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle. Weitere Informationen zum gesamten Leistungsspektrum finden Sie hier.

Ihr besonderer Vorteil: Mit allen Partnerfirmen konnten besonders günstige Konditionen für unsere Kunden ausgehandelt werden, die sich auch in unseren niedrigen Gebühren niederschlagen. Denn einer Einigung mit dem Bauherrn sollen Inkassogebühren nicht im Wege stehen.

Download des Hoefa-Gebührenblatts (pdf).

Interessieren Sie sich für eine unserer Dienstleistungen? Füllen Sie bitte das Hoefa-Erstanfrage-Formular (pdf) aus und senden Sie uns dieses zu oder rufen Sie uns an.

Bild einer arbeitenden Frau am Schreibtisch

Honorarschlussrechnungen

Um Ihren Abschlags-/Schlussrechnungen von vornherein den nötigen Nachdruck zu verleihen, erstellt die Hoefa GmbH mit einem Team von Sachverständigen Honorarschlussrechnungen, prüffähig und auf Basis der HOAI 2002, 2009 oder 2013.
Die Hoefa bietet außerdem an, diese an die Bauherrn zu übersenden und die entsprechenden Zahlungseingänge zu überwachen. Nach Fristablauf entscheiden Sie, wann, wie und ob eine Mahnung erstellt werden soll.

Mahnwesen

Sind eigene Mahnungen erfolglos geblieben und sämtliche Bemühungen, die Forderung einzutreiben, fehlgeschlagen? Sie selbst wollen aber das persönliche Vertrauensverhältnis zum Bauherrn nicht durch eine anwaltliche Mahnung belasten? Die Hoefa GmbH versteht sich als Vorstufe zur anwaltlichen Mahnung. Sie mahnt höflich – aber mit Nachdruck. Zudem wird Ihnen die Zahlungs- und Fristenüberwachung abgenommen.

Abtretungsstelle

Haben Sie Probleme bei der Beweisbarkeit Ihrer Forderung? Eine Forderungsabtretung an die Hoefa GmbH ermöglicht es Ihnen, als Zeuge im Prozess aufzutreten.

Prozessfinanzierung

Zögern Sie noch Ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen?
Fürchten Sie hohe Prozesskosten? Die Hoefa hilft Ihnen bei der Vermittlung von Prozesskostenfinanzierungen, so dass Sie Ihre Forderungen einklagen können ohne das Prozesskostenrisiko tragen zu müssen.

Bonitätsauskünfte

Bonitätsauskünfte über den Bauherren können Ihnen bei Streitigkeiten vor Gericht oder bei Vergleichsverhandlungen eine wertvolle Entscheidungshilfe sein. Darüber hinaus können Sie für Ihren Bauherrn bei anschließender Vergabeentscheidung Bonitätsauskünfte über die zu beauftragenden Unternehmer einholen.
Diese Bonitätsbewertung ist für die Architekten und Ingenieure schlüssig und nachvollziehbar erstellt und nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Sollten Sie dennoch Fragen zum Index haben, oder falls sie weitere Informationen für eine Einschätzung wünschen, sind wir gerne für Sie erreichbar.

Buchhaltung

Vielen Unternehmern ist eine saubere und übersichtliche Buchhaltung lästig. Die Hoefa bietet als Dienstleistung an, Rechnungen, Abschlagszahlungen, Schlussrechnungen etc. im Namen des Auftraggebers zu versenden. Dabei wird bei den vorab bereitgestellten Rechnungen die Zahlungsfrist stets im Auge behalten. Bei Verstreichen wird dementsprechend unverzüglich angemahnt. Somit soll ein Großteil der Bearbeitungszeit von den Mitgliedern der Architektenkammer abgenommen werden, damit diese sich auf die für sie wichtigeren Tätigkeitsbereiche konzentrieren können.

Gerichtlicher Mahnbescheid

Ist eine Mahnung erfolglos geblieben? Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann weiterhelfen. Die Hoefa GmbH füllt diesen für Sie korrekt aus, so dass er
von Ihnen nur noch unterzeichnet und abgeschickt werden muss.

Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenz

Ist der Schuldner insolvent und müssen Sie eine Forderung zur Tabelle anmelden? Regelmäßig wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch ein prozentualer Anteil von 5% und mehr Ihrer Forderung beglichen. Letztlich hängt dies natürlich von der Höhe der Insolvenzmasse ab.

Auskünfte aus dem Handelsregisterblatt (HRB)

Wollen Sie wissen, wer genau Ihr Vertragspartner ist bzw. wer dessen Gesellschafter sind? Auskünfte aus dem HRB können wir Ihnen ebenfalls besorgen. Sprechen Sie uns an!

EMA Auskunft, Einwohnermeldeamtsanfrage

Ist Ihr Schuldner unbekannt verzogen? Über eine Anfrage bei den Einwohnermeldeämtern kann man herausbekommen, wo er lebt. Die Hoefa bietet diese Dienstleistung an.

Lizenzierungspartnerschaft

Die Hoefa GmbH stellt Ihnen ihr Logo zur Verfügung. Unser Logo können Sie vor, während und im Anschluss an die Vertragsdurchführung auf Ihren Briefköpfen, Rechnungen und gerne auch auf Ihrer Homepage verwenden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele säumige Bauherren plötzlich zu Ihrer Zahlungsmoral zurückfinden, wenn Sie erkennen, dass die an sie gerichteten Forderungen nicht vergessen werden, sondern statt dessen eine qualifizierte Honorareinzugsstelle nötigenfalls für die zwangsweise Durchsetzung sorgt. Bereits im Vorfeld können die Architekten und Ingenieure durch Verwendung unseres Logos bestehende Zweifel an Ihrer Bereitschaft zur Betreibung präventiv beseitigen.

Können wir Ihnen weiterhelfen?